Parkbär Parkplatz Nürnberg Flughafen Nürnberg.
Transfer
Der Transfer zwischen Parkbär Parkplatz Nürnberg und Flughafen Nürnberg ist für bis zu 4 Personen rund um die Uhr inklusive. Die Transferzeit beträgt 7 Minuten. Der Transfer sollte vorab angemeldet werden. Bitte beachte, dass es dennoch betriebsbedingt zu Wartezeiten von bis zu 20 Minuten kommen kann. Bei vorheriger Anmeldung beim Kundenservice ist die Mitnahme von Sperrgebäck, wie beispielsweise Skiausrüstung oder Golfbag, kein Problem. Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage verfügbar. Babyschalen sind nicht vorhanden.
Parkplatzbeschreibung
Der Parkbär Parkplatz Nürnberg befindet sich in der Thurn-und-Taxis-Straße 20 in Nürnberg. Der Flughafen Nürnberg ist von hier nur wenige Kilometer entfernt. Deinen Stellplatz auf dem Parkbär Parkplatz Nürnberg kannst Du bequem online buchen. Du erhältst danach eine Buchungsbestätigung mit allen wichtigen Informationen, inklusive der Telefonnummer und der Anschrift des Parkplatzes.
Die Mindesparkdauer beträgt einen Tag. Nach der Ankunft am Parkplatz meldest Du Dich telefonisch beim Shuttlefahrer, der Dir einen Parkplatz zuweist und Dich anschließend zum Flughafen bringt. Bei der Rückreise meldest Du Dich erneut telefonisch, sobald Du Dein Gepäck erhalten hast. Am Tor 1 / Sammelplatz Ost am Flughafen holt Dich der Shuttlefahrer wieder ab und bringt Dich zu Deinem Fahrzeug.
Sicherheit
Der Parkbär Parkplatz Nürnberg garantiert für sichere Stellplätze. Das Gelände ist stets gut ausgeleuchtet und durch einen Zaun gesichert. Das Sicherheitspersonal unternimmt regelmäßige Kontrollgänge.
Hinweise
Da der Transfer zwischen dem Parkbär Parkplatz Nürnberg und dem Flughafen Nürnberg nur für maximal 4 Personen inklusive ist, empfehlen wir weitere Insassen bereits am Flughafen aussteigen zu lassen. Es wird empfohlen etwa 2,5 Stunden vor Abflug am Parkbär Parkplatz Nürnberg einzutreffen, damit ein pünktlicher Transfer gewährleistet werden kann.
Maximale Fahrzeuggröße
Die Höhe der Fahrzeuge ist auf dem Parkbär Parkplatz Nürnberg unbegrenzt. Allerdings dürfen die Fahrzeuge eine maximale Länge von fünf Metern und eine maximale Breite von zwei Metern nicht überschreiten.